Das Moskauer Abgeordnetenhaus hat vorgeschlagen, Blogger nach dem ‘Extremismus-Gesetz’ für “Anti-Krim-Äußerungen” zu bestrafen
Quelle: http://www.ng.ru/politics/2014-03-27/1_web.html
Übersetzung: Tobias Weihmann (https://www.facebook.com/weihmann/posts/10152276028492381?stream_ref=10)
Das Moskauer Abgeordnetenhaus hat vorgeschlagen, Blogger nach dem ‘Extremismus-Gesetz’ für “Anti-Krim-Äußerungen” zu bestrafen. Man sei empört über “umstürzlerische” Gedanken in der russischen Blogosphäre und sozialen Netzwerken, beispielsweise dass die Aufnahme der Krim in Russland zu Steuererhöhungen, Preissteigerungen und der Entwertung des Rubels führen könnte, oder dass die Schüler der Krim eine Studienzulassung bei allen russischen Universitäten ohne NC erhalten könnten und die anderen russischen Schüler dadurch benachteiligt würden…
Laut der Abgeordneten der Partei der Machthaber “Einiges Russland” Inna Swjatenko sollten solche Äußerungen unter Art. 282 StGB fallen: “Das Schüren von Hass oder Feindschaft, das Verletzen der Würde einer Person bzw. einer Gruppe von Personen wegen Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Herkunft, Religionszugehörigkeit, als auch wegen der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe”.
Swjatenko bedauert sehr, dass die “Sicherheitsorgane nicht in der Lage sind, Blogger vollständig zu kontrollieren”. Vor diesem Hintergrund haben Abgeordnete der Moskauer Duma einen Gesetzentwurf vorbereitet, dem zu Folge die Kritik der Krim-Politik mit Geldstrafen in Höhe von bis zu 500.000 Rubel (ca. 11.000 Euro) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Jahren Arbeitslager zu bestrafen wäre.
(cc ROG, Christian Mihr)
Meinungsfreiheit gehört wohl nicht zu den Stärken des Moskauer Abgeordnetenhauses.