Die Staatliche Lustrationsbehörde
Der Lustrationsausschuss setzt die Politik im Bereich der Lustration um.
Der Ausschuss besteht aus 11 Mitgliedern. Der Vorsitzende des Lustrationsausschusses wird vom Parlament der Ukraine für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Lustrationsausschusses werden vom Parlament der Ukraine auf Vorschlag des Vorsitzenden des Lustrationsausschusses für fünf Jahre gewählt. Die Mitglieder des Lustrationsausschusses haben Garantien der Unabhängigkeit, ihre Entlassung ist möglich nur aufgrund eines eigenen Antrages, im Todesfall oder bei Verurteilung für ein Verbrechen oder Todschlag. Sieben der elf Mitglieder des Lustrationsausschusses müssen ein abgeschlossen Jurastudium nachweisen.
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