Ralf Haska (https://www.facebook.com/ralf.haska/activity/644034782304934?stream_ref=10&og_perm_src=OPEN_GRAPH_SINGLE_STORY)
Justizministerin Lukasch meint, dass der Staat jedes Recht hat, den Protest auf dem Maidan gewaltsam aufzulösen, da von ihm gewaltsame Aktionen ausgehen.
Das heißt dann wohl: Gründes Licht für die BERKUT-Schläger.
Ich habe übrigens noch keine einzige gewaltsame Aktion gesehen, die vom Maidan ausgeht. Vergessen wir nicht: AM 30.11. hat die Regierung als erste schwere Gewalt gegen junge Leute auf dem Maidan eingesetzt.
Justizministerin Lukasch: Maidan ist eine Gewaltaktion und muss strafbar sein.
Justizministerin Lukasch kündigte mehr als zehn Artikel des Strafgesetzbuches an, nach denen die Aktionen der Teilnehmer und Organisatoren des Maidans strafbar seien.

„Die letzten Ereignisse in der Ukraine zeigen, dass einzelne Aktionen nicht mit den allgemein anerkannten europäischen Normen übereinstimmen und zu einem gewalttätigen Verhalten führen“ – sagte Lukasch.
Sie betonte, dass die friedlichen Aktionen friedliche Zwecke verfolgen müssten, während die Organisatoren des Maidans zur Verlängerung der Proteste, zur Blockierung der Straßen, zur Beschlagnahme von Verwaltungsgebäuden und zum Sturz der gegenwärtigen Regierung aufrufen.
Das alles zeigt, ihrer Meinung nach, dass Maidan kein friedliches Protest sei, und deswegen die Spezialkräfte der Polizei respektiv handeln könnten.
Danach las sie mehr als zehn Artikel des Strafgesetzbuches, nach denen die Aktionen der Teilnehmer und Organisatoren des Maidan strafbar seien.
Ausserdem fügte die Ministerin einige Beispiele aus den deutschen und englischen Gesetzbücher in Bezug auf die Strafen wegen der nicht sanktionierten Protestaktionen zu.
Sie betohnte, dass die ukrainischen Innenstreitkräfte, so wie auch die Europäischen, die Gewalt gegen die nicht sanktionierte Aktionen nutzen dürften.
