Мiroslaw Krupej (Lwiw/Lemberg): Soll man auch über einen Mörder keine Strafe verhängen? Die Strafe kann doch die Tatsache des Todes nicht ändern

Мiroslaw Krupej: Soll man auch über einen Mörder keine Strafe verhängen? Die Strafe kann doch die Tatsache des Todes nicht ändern.

Kommentar zu: http://www.deutschlandfunk.de/sanktionen-gegen-russland-die-radikalen-auf-beiden-seiten.694.de.html?dram:article_id=280590

Der deutsche SPD-Politiker Martin Schulz, neuer Präsident des Europäischen Parlaments, äusserte sich über die Sanktionen gegen Russland:

Martin Schulz: “Wenn das Prinzip Krim ausgeweitet werden sollte auf andere Regionen, und wenn gar im Blick sein sollte, dass Länder, die russische Minderheiten haben, aber zur EU gehören, ähnliche Entwicklungen zu befürchten haben, dann wird die EU sicher harte Sanktionen verhängen müssen. Aber ich glaube, so weit sind wir noch nicht… das was auf der Krim geschehen ist, ist völkerrechtswidrig, aber es ist eine vollendete Tatsache. Deshalb rate ich noch einmal dazu, dass wir nicht nur über Sanktionen nachdenken, sondern darüber nachdenken, wie wir präventive Maßnahmen ergreifen können, im direkten Dialog auch mit der Regierung in Moskau, um zu vermeiden, dass das weitergeht.”

Kommentar von Miroslaw Krupej

Quelle: https://www.facebook.com/EuroMaydan/posts/10201534965846345?notif_t=notify_me

Übersetzung: Voices of Ukraine

Nach dieser Logik sollte man, wenn ein Mensch den Anderen tötet, über den Mörder keine Strafe verhängen. Der Getötete ist doch sowieso tot, und keine Sanktionen können die Tatsache seines Todes ändern. Was für ein Wahnsinn! Wie können so hohe Beamte einen solchen Unsinn öffentlich sagen?

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1 Response to Мiroslaw Krupej (Lwiw/Lemberg): Soll man auch über einen Mörder keine Strafe verhängen? Die Strafe kann doch die Tatsache des Todes nicht ändern

  1. justice says:

    Zitat EP-Präsident Martin Schulz: “… das was auf der Krim geschehen ist, ist völkerrechtswidrig, aber es ist eine vollendete Tatsache.” NEIN! Eine Tatsache kann man nicht vollenden, nur eine Handlung. Die Annektierung scheint zwar durch eine dubioses Referendum und andere fragwürdige Formalitäten abgeschlossen zu sein, aber der Zustand der völkerrechtswidrigen Aneignung hält weiter an. Denn die Ukraine als hoheitlicher Eigentümer der Krim hat unmissverständlich bekundet, diesen Zustand nicht zu akzeptieren. Weder äußert sich Herr Schulz zur völkerrechtlichen Wiederherstellung der ukrainischen Integrität noch zu möglichen Kompensationen für den der Ukraine durch Russland entstandenen Schaden.

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